Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer und erhöhen den Wert Ihrer Website.
Verbesserte Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer
Nicht nur Menschen mit Behinderungen profitieren davon, sondern alle Nutzer.
- Ältere Menschen
- Kleine Schriftarten sind schwer lesbar, präzise Bedienung ist schwierig
- Vorübergehende Einschränkungen
- Ein gebrochener Arm mit Gips, eine Augenklappe, die ein Auge verdeckt
- Situative Einschränkungen
- Eine Hand ist beschäftigt, helle Außenumgebung, Umgebung, in der Audio nicht möglich ist
- Vielfältige Merkmale
- Unterschiede in kognitiven Merkmalen, digitale Kompetenzunterschiede, unterschiedliche Muttersprachen
SEO-Effekte und verbesserte Geschäftsergebnisse
Suchmaschinen bewerten barrierefreie Websites höher, weshalb dies automatisch zu einer SEO-Optimierung führt.
- Angemessene Überschriftsstruktur
- Verbesserung der Crawlbarkeit durch Dokumentstrukturorganisation
- Alternativer Text für Bilder
- Steigerung des Traffics aus der Bildsuche, Unterstützung beim Inhaltsverständnis
- Angemessene Landmark-Definition
- Klarheit der Website-Struktur, Verbesserung des Verständnisses durch Suchmaschinen
- Verbesserung der Verweildauer und Absprungrate
- Verbesserte Benutzerfreundlichkeit führt zu niedrigeren Absprüngen und höheren Besucherzahlen
Steigerung des Unternehmenswertes und des Markenimages
Aus CSR-, ESG- und DE&I-Perspektive wird dies von Stakeholdern beobachtet.
- Investorenbewertung
- Verbesserung der Bewertung als wichtiger Leistungsindikator in ESG-Investitionen
- DE&I-Förderung
- Konkrete Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt, Fairness und Inklusivität
- Markenwert
- Gesellschaftliche Anerkennung als "Unternehmen, das für alle offen ist"
- Kundentreue
- Steigerung von Wiederholungskäufen und Kundenzufriedenheit durch verbesserte UX
Vermeidung von Rechtsrisiken und Compliance-Anforderungen
Die Regulierung schreitet weltweit voran und die Notwendigkeit zur Umsetzung nimmt zu.
- Japan
- Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (ab April 2024 – angemessene Vorkehrungen auch für private Unternehmen verpflichtend)
- USA
- Klagerisiko im Zusammenhang mit dem Americans with Disabilities Act (ADA)
- EU
- Europäisches Barrierefreiheitsgesetz (EAA) tritt im Juni 2025 in Kraft
- Öffentliche Ausschreibungen
- Barrierefreiheitskonformität als Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen